Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FestivalKultur Sächsische Schweiz FEKUSS gGmbH

1. Geltung

1.1    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter der beiden Festivals Internationale Schostakowitsch Tage Gohrisch sowie Sandstein und Musik, der FestivalKultur Sächsische Schweiz FEKUSS gGmbH – nachstehend »FEKUSS« genannt –, und den Besuchern beider genannter Festivals. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dem Kauf eines Festivalpasses oder dem Zutritt zu einer Veranstaltung der FEKUSS gelten diese AGB als vereinbart.

1.2    Diese AGB gelten grundsätzlich auch für Gemeinschaftsveranstaltungen der FEKUSS mit anderen Partnern.

 

2. Öffnungszeiten

Die Spielstätten beider Festivals und deren Tages- bzw. Abendkassen werden in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

 

3. Eintrittspreise

3.1    Für die Veranstaltungen der FEKUSS gelten je nach Art und Ort der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen.

3.2    Die aktuellen Eintrittspreise können den Veröffentlichungen beider Festivals sowie deren Websites entnommen werden.

3.3    Programmhefte sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.

3.4    Ermäßigte Preise gelten für Kinder, Schüler, Studierende, Auszubildende, für Personen, die Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Wehrdienst leisten bzw. ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr absolvieren, Erwerbslose, Bürgergeld Beziehende, Schwerbehinderte (ab GdB 80) und deren Begleitpersonen, Personen mit Ehrenamtspass.

3.5    Alle vorgenannten Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Nachweis gültig und nicht übertragbar. Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen. Kann ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf die Ermäßigung und es ist der Differenzbetrag zum Normalpreis zu zahlen.

3.6    Die FEKUSS haftet nicht für Preise, die von Dritten für Eintrittskarten der FEKUSS erhoben werden.

3.7    Aufgrund architektonischer Gegebenheiten kann die Sicht auf die Bühne von einigen Plätzen im Vorstellungssaal eingeschränkt sein. Dies führt zu keinem Anspruch auf eine Kartenrücknahme oder einen Preisnachlass.

 

 

4. Vorverkauf

4.1    Der Vorverkauf von Eintrittskarten erfolgt durch die FEKUSS. Er beginnt nach Veröffentlichung der Festivalprogramme Änderungen der jeweiligen Programme, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z. B. Presse, Online-Medien) übernimmt die FEKUSS keine Gewähr. Die FEKUSS behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, zu begrenzen.

4.2    Auf eine telefonische, schriftliche oder Bestellung per E-Mail unterbreitet die FEKUSS schriftlich oder per E-Mail ein befristetes Angebot gemäß der jeweiligen Kartenverfügbarkeit. Mit der Bezahlung der angebotenen Karten wird das Angebot angenommen. Geschieht das nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, kann die FEKUSS über die angebotenen Karten und Plätze anderweitig frei verfügen.

4.3    Bereits bezahlte Karten werden auf Wunsch und auf Gefahr des Käufers auf dem einfachen Postweg sobald wie möglich zugesandt. Sollte der Zeitraum für den Versand nicht ausreichen (bis 10 Tage vor dem entsprechenden Konzert), werden die bezahlten Karten an der Tages- bzw. Abendkasse unter der Kunden- und Auftragsnummer hinterlegt. Nicht abgeholte Eintrittskarten verfallen ersatzlos ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

 

5. Gutscheine

Für Veranstaltungen der FEKUSS können Geschenkgutscheine erworben werden. Diese Gutscheine gelten drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Die Gutscheine können für die Veranstaltungen der FEKUSS entsprechend der Kartenverfügbarkeit eingelöst werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen oder Plätze besteht nicht. Eine Barauszahlung der Gutscheine (vollständig oder teilweise) ist nicht möglich.

 

6. Internetverkauf

Der Internetverkauf von Eintrittskarten wird durch selbständige Dienstleistungsunternehmen zu deren Geschäftsbedingungen abgewickelt. Pro Karte fällt grundsätzlich eine Systemgebühr an.

 

7. Print@Home

7.1    Im Print@Home-Verfahren können die Tickets und Gutscheine online auf www.fekuss.de

gekauft und danach selbst ausgedruckt werden.

Es ist untersagt, das Print@Home-Ticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Ein QR-Code garantiert die Echtheit der Karte

7.2    Print@Home Gutscheine müssen zur Einlösung eingesandt werden. Es gilt Punkt 5 entsprechend.

 

8. Einlass zu Veranstaltungen

8.1    Einlass zu Veranstaltungen der FEKUSS wird nur gegen Vorlage einer gültigen Original-Eintrittskarte für jeden teilnehmenden Besucher gewährt. Bei ermäßigten Karten ist die Ermäßigungsberechtigung vorzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der Abendkasse nachzuentrichten.

 

 

8.2    Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen, im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Vorstellung, erst zu einem von der Festivalleitung festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Je nach Veranstaltung ist ein verspäteter Einlass erst zur Pause oder gar nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Beginn einer Veranstaltung vorverlegt wurde.

8.3    Jede Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der angegebenen Veranstaltung auf dem auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals eingenommen werden. Die FEKUSS ist berechtigt, Besuchern im Einzelfall andere Plätze zuzuweisen.

8.4    Es ist aus Sicherheitsgründen strikt verboten, auf Treppen, Simsen oder Balustraden Platz zu nehmen.

8.5    Aus Sicherheitsgründen sowie aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist es nicht gestattet, Kinderwagen in eine Vorstellung der FEKUSS mitzunehmen. Es wird empfohlen, Säuglinge und Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren nicht in ein Konzert mitzunehmen, da der störungsfreie Ablauf während einer Vorstellung zu gewährleisten ist. Kinder- und Jugendkonzerte ausgenommen.

8.6    Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie aus hygienischen Gründen kann der Einlass zu einer Vorstellung nur mit angemessener, sauberer und vollständiger Bekleidung gewährt werden.

 

9. Vorzeitiger Abbruch von Veranstaltungen

9.1    Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause bzw. in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.

9.2    Der Erstattungsanspruch kann nur schriftlich innerhalb von 20 Tagen ab dem Veranstaltungstermin gegen Rückgabe der originalen Eintrittskarten bei der FEKUSS geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kartenpreis. Weitere Aufwendungen, insbesondere Hotel- und Reisekosten, werden nicht ersetzt.

9.3    Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Katastrophen) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

 

10. Rückgabe von Eintrittskarten, Änderungen oder Ausfall einer Veranstaltung

10.1  Verkaufte Eintrittskarten werden durch die FEKUSS grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht. Für nicht besuchte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet.

10.2  Besetzungsänderungen oder sonstige Änderungen der Veranstaltung berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

10.3  Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die originalen Eintrittskarten an die FEKUSS innerhalb von 20 Tagen ab dem Veranstaltungstermin zurückgegeben werden. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden Hotel- und Reisekosten nicht erstattet. Im Falle des Veranstaltungsausfalles aufgrund Höherer Gewalt (z. B. Katastrophen) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

 

 

11. Verlust von Eintrittskarten

11.1  Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Die FEKUSS ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

11.2  Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern die Originalkarte und eine Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte den Vorrang vor dem Inhaber der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

 

12. Bild- und Tonaufnahmen

12.1  Jegliche Ton- und/oder Bildaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot lösen Schadenersatzansprüche der FEKUSS und der mitwirkenden Künstler aus.

12.2  Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten der beiden Festivals ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.

12.3  Bei Verstoß gegen die Regelungen in Abschnitt 12.1 oder 12.2 ist das Personal der FEKUSS berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

12.4  Die FEKUSS ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen auf Bild-, Ton- sowie Bildtonträger, und zu veröffentlichen. Der Besucher erklärt sich mit einer möglichen Ablichtung und Aufzeichnung seiner Person einverstanden. Bei einer Aufzeichnung durch die FEKUSS oder durch von ihr beauftragte Dritte ist mit technischem Equipment im Saal sowie möglichen Sichteinschränkungen zu rechnen.

 

13. Elektronische Kommunikationsmittel

Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum vollständig auszuschalten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist die FEKUSS bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu verlangen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

 

14. Hausrecht

14.1  Das Hausrecht bei Veranstaltungen der Festivals Sandstein und Musik und Internationale Schostakowitsch Tage Gohrisch obliegt dem Geschäftsführer der FEKUSS. Bei Veranstaltungen wird das Hausrecht durch das Einlasspersonal und den Chefdienst ausgeübt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten.

14.2  Besteht Anlass zu der Annahme, dass Besucher eine Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen, kann diesen der Zutritt zu den Räumlichkeiten der beiden Festivals verweigert werden. Besucher können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die gegen Anweisungen des Personals oder gegen diese AGB verstoßen haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgelds oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.

15. Datenschutz

15.1  Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

15.2  Es gilt die Datenschutzerklärung, die unter www.fekuss.de einsehbar ist.

 

16. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumlichkeiten der beiden Festivals Sandstein und Musik bzw. Internationale Schostakowitsch Tage Gohrisch erleidet, haften die FEKUSS sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

17. Streitbeilegungsverfahren

Die FEKUSS nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil.

 

18. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, ist für beide Teile Pirna.

 

19. Inkrafttreten

Diese AGB treten mit dem 01.01.2023 in Kraft und ersetzen alle bisher geltenden Regelungen.

 

FestivalKultur Sächsische Schweiz FEKUSS gGmbH
Geschäftsführung: Christiane Mörke, Karsten Blüthgen
Rottwerndorfer Str. 45 k, 01796 Pirna